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Trinkwasser - Anzeige von Kleinanlagen zur Trinkwasserversorgung

Zuständigkeiten

Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Aufgaben sind u. a.:

  • Überwachung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, der Einzel- und Eigenwasserversorgungsanlagen
       sowie der Hausinstallationen gemäß TrinkwVO
  • Beratung bei privaten Anfragen und bei Bedarf Probenahme einschließlich gesundheitlicher Auswertung
  • Bei Nichteinhalten der Qualitätsanforderungen: Ermittlung der Ursachen, Einleitung von Maßnahmen zur
       Beseitigung der Ursachen, Beratung zur anhaltenden Qualitätssicherung

Eigenwasserversorgung – Hausbrunnen

Dazu zählen im Sinne der Trinkwasserverordnung:

  • Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter
      Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen
      abgegeben werden (dezentrale kleine Wasserwerke)
  • Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter
      Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden (Kleinanlagen zur Eigenversorgung).

Diese Anlagen sind gemäß § 37 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch dem Gesundheitsamt anzuzeigen sowie die Untersuchungsergebnisse vorzulegen.

Verantwortlich für die Prüfung ist der Betreiber oder sonstige Inhaber von Hausbrunnen.

Unterlagen

aktuelle Untersuchungsbefunde des Trinkwassers (wenn vorhanden)

Gebühren/Entgelte/Auslagen

Die Berechnung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Anzeige: keine Gebühr

Trinkwasseruntersuchung mit Auswertung und gutachterlicher Stellungnahme:
• Laborkosten (je nach Umfang und Labor bis ca. 150,00 €)
• Verwaltungskosten 34,00 € je Stunde zzgl. evtl. anfallender Fahrkosten

Rechtsvorschriften

Weiteres

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