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Einbürgerung

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Bitte für jeden Antrag die Unterlagen in Original und Kopie vorlegen.
Das heißt, auch für den Antrag der Ehefrau oder jedes Kind ist zum Beispiel eine Meldebescheinigung für diese Person vorzulegen

(siehe auch Merkblatt zum Antrag und Merkblatt zum Nachweis der Einbürgerungsvoraussetzungen).

Jede Person, die einen Antrag stellt, bekommt eine eigene Akte.

Auch Unterlagen, die vielleicht schon bei anderen Behörden (Ausländerbehörde) vorgelegt wurden, müssen für den Einbürgerungsantrag

aktuell besorgt und vorgelegt werden.

 

Nur vom nationalen Reisepass, dem Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und ggf. dem Reiseausweis von der Ausländerbehörde werden durch die Einbürgerungsbehörde Kopien hergestellt.

 

 

Kontaktdaten:

Landkreis Prignitz

Personenwesen

Staatsangehörigkeitsbehörde

Berliner Straße 49

Haus 6, Ausländerbehörde, Raum 134

 

Tel.: 03876 713-476
Fax: 03876 713-471

E-Mail: personenwesen@lkprignitz.de

baerbel.jaberin@lkprignitz.de

 

Mitzubringende Unterlagen

> Antrag auf Einbürgerung
>
Passfoto
>
Merkblatt Loyalitätserklärung und Bekenntnis
>
Loyalitätserklärung und Bekenntnis zur Verfassungstreue
>
Geburtsurkunde legalisiert mit Übersetzung von Übersetzer in Deutschland
>
Heiratsurkunde  legalisiert mit Übersetzung von Übersetzer in Deutschland
>
Geburtsurkunden der Kinder
>
Ausweispapiere/Pass, Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde
> erweiterte Meldebescheinigung seit dem Aufenthalt in Deutschland mit Angabe
der Staatsangehörigkeit und Familienstand 

> Nachweis der Deutschkenntnisse
   >
Nachweis gem. Nr. 8.1.2.1.2a)-e) StAR-VwV    Zertifikat Deutsch oder
   >
Schulzeugnisse oder
   >
Approbationsurkunde oder
   >
abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland (Zeugnis)
>
Nachweis der Beschäftigung und Alterssicherung
   >
Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung
   >
private Rentenversicherung
   >
Arbeitsvertrag
   >
Lohnbescheinigungen der letzten drei Monate
   >
Schulbescheinigung
   >
Selbständige
      
> Bescheinigung des Steuerberaters über das monatlich tatsächlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen
       >
betriebswirtschaftliche Auswertung des Steuerberaters
       >
aktueller Steuerbescheid
       >
Nachweis private Krankenversicherung
> Bescheinigung der Krankenkasse über die Zeiten der Krankenversicherung und
Pflegeversicherung
>
Berechtigung zum Führen des Dr.-Titels/Befähigungsnachweise/Zeugnisse
> je nach Sachverhalt
   >
Nachweis als Asylberechtigter/ausl. Flüchtling/Staatenloser
   >
Nachweis der Erfüllung von Unterhaltspflichten
   >
Stellungnahme Finanzamt
   >
Stellungnahme Amtsgericht (Schuldnerverzeichnis)
   > Stellungnahme Arbeitsamt, sofern Alg II oder andere
Sozialleistung
>
Einbürgerungstest               

Gebühren

Vorschusszahlung: 191,00 €

Rechtsvorschriften

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