Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Fahrerlaubnis - Verlängerung der Klassen C und CE (alte Klasse 2)

Mitzubringende Unterlagen

- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) in Frontalansicht nach Passverordnung
- Fahrerlaubnis
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung
  in der Form des vorgeschriebenen Musters
- Bescheinigung über das Sehvermögen eines Arztes oder ein Zeugnis eines Augenarztes
Hinweis:
Wird bei dieser Untersuchung eine weitergehende Abklärung eines Augenfehlers empfohlen, ist die Beibringung eines augenärztliches Gutachtens erforderlich (Zeugnis Sehvermögen).

Gebühren/Entgelte/Auslagen

43,90 €
  5,09 € Direktversand

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Sind Sie im Besitz der oben angegebenen Fahrerlaubnisklassen und möchten es auch bleiben, so müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis vor Ablauf verlängern.
Bei Fahrerlaubnissen der Klasse C oder/und CE, die nach dem 31.12.1998 erworben wurden, ist ein Ablaufdatum angegeben.
Die Verlängerung sollte in diesem Fall ca. 4-6 Wochen vor Ablauf beantragt werden.

Wenn Sie vor dem 31.12.1998 die alte Klasse 2 erworben haben, müssen ebenfalls die unten aufgeführten Unterlagen beigebracht werden. Alle, die bis zum 31.12.1999 50 Jahre alt geworden sind oder zu diesem Zeitpunkt schon älter waren, hatten bis zum 31.12.2000 Zeit, ihre Klasse 2 verlängern zu lassen. Ist diese Verlängerung nicht erfolgt, so ist die Klasse 2 abgelaufen und es dürfen keine Fahrzeuge dieser Klasse mehr geführt werden.
Es gibt aber die Möglichkeit, die Klasse wieder aufleben zu lassen, wenn man die ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorlegt.

Alle anderen Altinhaber tauschen ihre Fahrerlaubnis rechtzeitig (4-6 Wochen) vor Vollendung des 50sten Lebensjahres.

Tipp:
Sollte Ihre aktuelle  Fahrerlaubnis nicht im Landkreis Prignitz ausgestellt worden sein, so ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde erforderlich. Sofern Sie die Abschrift selbst bei der Ausstellungsbehörde beantragen, kann das Verfahren hierdurch beschleunigt werden.

© Landkreis Prignitz 

Im Bürgerservice suchen