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Heilpraktikerprüfung - allgemeine Heilpraktikererlaubnis

Zuständige Ansprechpartner

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam führt im Auftrag des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) die allgemeine und beschränkte Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung durch.

Bei antragstellenden Personen, die sich auf einem besonderen Fachgebiet heilpraktisch betätigen wollen, hat sich die Überprüfung auch darauf zu richten, ob sie die insoweit erforderlichen besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Zu dieser Überprüfung ist das Gesundheitsamt berechtigt, damit sichergestellt ist, dass von der Tätigkeit der antragstellenden Person auch auf diesem Fachgebiet keine gesundheitliche Gefahr für die Allgemeinheit und für den Einzelnen ausgeht.


Termine:
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:

- am dritten Mittwoch im März
  (Anmeldungszeitraum vom 01.Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres)

- am zweiten Mittwoch im Oktober
  (Anmeldungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres)


Akteneinsicht:

Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung. Die Möglichkeit der Akteneinsicht endet mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes).
 

Heilpraktikerüberprüfung

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Der schriftliche und der mündliche Teil der Überprüfung stellen eine Einheit dar; bei Nichtbestehen eines Teils gilt die gesamte Überprüfung als erfolglos abgelegt. Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. drei Wochen vor dem Termin. 

Der schriftliche Teil der Überprüfung besteht aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wenn Sie mindestens 45 Fragen (75 %) richtig beantwortet haben, werden Sie zum mündlichen Teil zugelassen.

Die mündliche Überprüfung dauert pro Person ca. 30 bis 45 Minuten. Die Überprüfung wird in Verantwortung des Amtsarztes oder der Amtsärztin der Landeshauptstadt Potsdam unter Vorsitz eines Arztes oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes Potsdam durchgeführt. Zwei gutachtlich mitwirkende Heilpraktiker oder Heilpraktikerinnen werden als Beisitzer durch den Amtsarzt oder die Amtsärztin berufen. Die Berufsverbände der Heilpraktiker können dem Amtsarzt oder der Amtsärztin der Stadt Potsdam Heilpraktiker für die Teilnahme an der Überprüfung vorschlagen.

Das Ergebnis wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch die maßgeblichen Entscheidungsgründe. Die zuständige Verwaltungsbehörde wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Von dort erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen und dem Antrag beizufügende Unterlagen

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben 
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1.       gültiger Personalausweis oder Reisepass

2.       ein tabellarischer Lebenslauf

3.       ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor Einreichung ausgestellt sein 
 darf

4.      eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder
ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren  anhängig ist

5.      eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor Einreichung ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass  der antragstellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte die für die Berufsausübung  als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt

6.      ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (d.h. die achte Schulklasse) abgeschlossen hat

Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich. Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Wohnort, zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wird auf Antrag erteilt. Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben, ob und ggf. bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben und ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkte Erlaubnis beantragen.

Gebühren gemäß der gültigen Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 01.09.2019)

349,00 Euro - schriftliche Überprüfung (Fälligkeit im entsprechenden Anmeldezeitraum)
346,00 Euro - mündliche Überprüfung (Fälligkeit nach bestandener schriftlicher Überprüfung)
102,00 Euro - Erlaubniserteilung zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
                      (Fälligkeit nach Antragstellung beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt)
  51,00 Euro - Ablehnungsbescheid gemäß § 1 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 17
                       des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 07.07.2009
                       (GVBl. I/09, Nr. 11 S. 246)
  51,00 Euro - Rücktritt des Antragstellers von der Überprüfung


Die jeweilige Einzahlung überweisen Sie bitte unter Angabe des Verwendungszweckes an die


Landeshauptstadt Potsdam
Stadtkasse

Bankverbindung: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam,

IBAN: DE65 1605 0000 3502 2215 36

BIC: WELADED1PMB

Verwendungszweck: PK: 46999985 / Vor-und Zuname des Prüflings

Wenn Sie die entsprechend zu zahlende Gebühr für die schriftliche Überprüfung fristgerecht eingezahlt haben, gelten Sie als zugelassen und erhalten etwa vier Wochen vor dem Überprüfungstermin eine schriftliche Einladung.
Bitte beachten Sie den angegebenen Einzahlungszeitraum. Verspätet eingehende Zahlungen können nicht berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlagen

Hinweis zur Berufsbezeichnung

Der Inhaber einer uneingeschränkten Erlaubnis führt die Bezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin".

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