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Katastrophen- und Zivilschutz

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

    Zur Erfüllung der pflichtigen Aufgaben des Landkreises als Untere Katastrophenschutzbehörde, als Zivilschutzdienststelle des Bundes und als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes stehen im Arbeitsbereich Katastrophenschutz drei Mitarbeiter zur Verfügung:

    Einsatzleitwagen (Foto: LK Prignitz)zoom

    Vorbeugender Katastrophenschutz

    Aufgaben laut Aufgabenkatalog nach § 37 Abs.1 BbgBKG:
    - Errichtung einer Katastrophenschutzleitung als
      Gesamtführung nach § 7 BbgBKG mit einem

      Katastrophenschutzstab,

    - Aufstellung und Unterhaltung von Einheiten und Einrichtungen
      des Katastrophen
    schutzes,

    - Aus- und Fortbildung der Angehörigen des
      Katastrophenschutzes

    - Aufstellung und Fortschreibung von
      Katastrophenschutzplänen

    - Durchführung von Katastrophenschutzübungen und

    - Stellungnahmen zu Bauanträgen, Abrundungssatzungen und
      Flächennutzungsplänen

     

    Abwehrender Katastrophenschutz

    Aufgaben gemäß § 43 BbgBKG:
    - Einberufung der Katastrophenschutzleitung und als deren Bestandteil den Stab des HVB,
    -  Feststellung/Aufhebung der Katastrophe ( § 42 BbgBKG),
    -  Organisation und Durchführung der strategisch-administrativen Leitung der Abwehrmaßnahmen,

    -  Einrichtung einer Personenauskunftsstelle,
    -  Koordinierung der Gefahrenabwehrmaßnahmen mit allen beteiligten Behörden, Einrichtungen und
       Hilfsorganisationen

    Abwehrender Katastrophenschutz - Sandsäcke auf dem Bälower Deich gegen das Elbehochwasser (Foto: LK Prignitz)
    Abwehrender Katastrophenschutz - Blick auf das Hochwasser der Elbe (Foto: LK Prignitz)
     

    Zivilschutz

    Aufgaben gemäß §§  5 und 15 ZSKG:
    Leitung und Koordinierung aller Zivilschutzmaßnahmen im Landkreis

    Diese umfassen folgende Aufgabenfelder:

    - den Selbstschutz der Bevölkerung

    - die Warnung der Bevölkerung

    - den öffentlichen Schutzraumbau

    - den Unterhalt von privaten Hausschutzräumen

    - die Aufenthaltsregelung

    - Gesundheitsschutz

    - Kulturgutschutz

    den Katastrophenschutz im Zivilschutz.

    Versorgung und Sicherstellung

    Leitung und Koordinierung aller Maßnahmen der Versorgungs- und
    Sicherstellungsgesetze bzw. Versorgungs- und Bedarfsdeckung:

    - Verwaltungssicherstellung

    - Ernährungssicherstellung

    - Wirtschaftssicherstellung

    - Wassersicherstellung

    - Verkehrssicherstellung

    - Arbeitssicherstellung

    - Sicherstellung von Leistungen

    - UK-Stellungen

    Feldküche (Foto: LK Prignitz)
     

    Zivil-militärische Zusammenarbeit

    Einbindung des Kreisverbindungskommandos (KVK) in die Planungen und die Durchführung von Maßnahmen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Zivilschutzes im Landkreis

    Die Bundeswehr im Einsatz beim Elbehochwasser (Foto: LK Prignitz)
     

    Rettungsdienst, Gesundheits- und Sozialwesen

    Aufgaben gemäß § 20 BbgBKG:
    -   Erstellung und Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes
    -   Ausübung der Fachaufsicht im Rettungsdienst über den Leistungserbringer
        sowie über die Regionalleitstelle Nordwest
    -   Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern sowie den Trägern von Heimen
        u.a. Gesundheitseinrichtungen bei der Erstellung und Fortschreibung  von 
      
    Alarm- und Einsatzplänen

    © Landkreis Prignitz 

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